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Abfallbeauftragter bei REVITAL Drucken
Ausbildung zum Abfallbeauftragten gem. §11 AWG 2002 und zum Abfallberater.

Vom 17. bis 21. Mai 2010 hat Gernot Guggenberger den abfallwirtschaftlichen Grundkurs des ÖWAV zur Ausbildung zum Abfallbeauftragten gemäß §11 des Abfallwirtschaftsgesetzes und zum Abfallberater in Wien besucht und die Ausbildung im Rahmen einer kommissionellen Prüfung mit Erfolg abgeschlossen.
Themenschwerpunkte wie „Umwelt- und Abfallrecht“, „Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung“, „Abfallwirtschaftskonzepte“, „Umweltmanagementsysteme“ und „Sicherheitsbestimmungen“ waren die wesentlichsten Inhalte eines interessanten Ausbildungsprogramms.
Gemäß dem AWG 2002 hat jeder Betrieb über 100 Mitarbeiter einen Abfallbeauftragten namhaft zu machen. Neben der Beratung des Betriebsinhabers in allen, den Betrieb betreffenden abfallwirtschaftlichen Fragen, ist dieser auch für die Einhaltung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Vorschriften und der darauf beruhenden Bescheide verantwortlich. Zudem ist der Abfallbeauftragte zumeist mit der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes beauftragt welches für Firmen/Betriebe mit über 20 Mitarbeitern gemäß dem AWG 2002 verpflichtend vorgeschrieben ist.

 
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